INFOS ZU UNSEREM WARTUNGSSERVICE
UND VERTRAGSINHALTE
Transparenz, Fairness und Vertrauen bilden die Grundlage unserer Zusammenarbeit. Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe und umfassend über unsere Leistungen und den entsprechenden Vertragsinhalten zu vergewissern und zu überzeugen.
Es existieren keine versteckte Kosten oder nachträgliche Gebühren, da Sie bei größeren Reparaturen von uns immer nach Rücksprache einen unverbindlichen Kostenvoranschlag erhalten.
Die notwendigen Arbeiten führen wir selbstverständlich nach Ihrer Zusage gerne für Sie aus.
VERTRAGSGEGENSTAND:
Gegenstand dieses Vertrages ist die jährliche Wartung der Fenster des Kunden.
Die Wartung umfasst
Überprüfung der allgemeinen Funktion und Zustand der Fenster,
Kontrolle der Schließmechanik und Fensterbeschläge,
Prüfung des Zustands und der Elastizität der Dichtungen.
LEISTUNGSUMFANG:
Die Wartung erfolgt einmal pro Jahr durch unser Fachpersonal. Der Kunde wird rechtzeitig zur Terminvereinbarung kontaktiert.
KOSTEN:
Die Kosten für die Wartung betragen 15,00 € zzgl. MwSt. pro Fenster pro Wartungsintervall. Zusätzliche Instandsetzungsarbeiten, welche über die reguläre Wartung hinausgehen, sind nicht im Preis enthalten und werden separat angeboten und berechnet.
VERTRAGSLAUFZEIT:
Dieser Wartungsvertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
KÜNDIGUNG:
Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
PFLICHTEN DES KUNDEN:
Der Kunde verpflichtet sich
Der Firma Hirt & Hirt Fenster und Türen GbR den Zugang zu allen relevanten Fenstern zu ermöglichen,
Etwaige Schäden oder Funktionsstörungen frühzeitig mitzuteilen.
HAFTUNG:
Die Firma Hirt & Hirt Fenster und Türen GbR haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz Ihrerseits verursacht wurden. Für Folgeschäden oder Schäden, welche aufgrund unsachgemäßer Nutzung der Fenster entstehen, wird keine Haftung übernommen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN:
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.